
BSW Sachsen zu den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin
Nach den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin ziehen Jörg Scheibe und Ronny Kupke, Landesvorsitzende des BSW Sachsen, eine gemeinsame Bilanz.
Mehr lesenSachsens Staatsregierung hält im Rahmen des sogenannten Operationsplans Deutschland (O-Plan) die Beauftragung von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Einheiten des Katastrophenschutzes durch die Bundeswehr ausdrücklich offen. Welche Kosten, Aufgaben und Risiken für die tägliche Notfallversorgung der sächsischen Bevölkerung damit verbunden sind, beantwortet die Regierung nicht.
Das zeigt die Reaktion auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht im Sächsischen Landtag. Gleichzeitig fordern Berliner Bundespolitiker immer unverhohlener das Ausrufen des Spannungsfalles.
Die Pläne der Landesregierung stellen eine Verzerrung der Prioritäten dar. Feuerwehrleute, Sanitäter und ehrenamtliche Helfer im Katastrophenschutz leisten unverzichtbare Arbeit für die Menschen im Freistaat. Schon jetzt arbeiten Rettungswachen an ihrer Belastungsgrenze. Werden diese Kapazitäten für militärische Logistik eingeplant, drohen erhebliche Lücken in der zivilen Notfallversorgung.
Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brand-, Rettungs-, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Die Staatsregierung lässt eine Hintertür offen. Heute sind angeblich keine zusätzlichen Aufgaben vorgesehen, morgen können zivile Einsatzkräfte von der Bundeswehr beauftragt werden. Für uns ist die Grenze klar. Feuerwehr, Rettungsdienst, Hilfsorganisationen und Katastrophenschutz sind keine Reserve der Bundeswehr. Der Rettungsdienst hat ausschließlich seinem zivilen Versorgungsauftrag zu dienen. Die Kapazitäten werden für die Notfallversorgung der Bevölkerung gebraucht und dürfen nicht für militärische Aufgaben verplant werden.
Die Verbindungen der Planungen in Sachsen mit der Debatte auf Bundesebene verdeutlichen die Aktualität des Themas. Während im Hintergrund am geheimen Operationsplan Deutschland gearbeitet wird, bringen Politiker in Berlin bereits die Ausrufung des Spannungsfalles nach Artikel 80a des Grundgesetzes ins Gespräch. Der Spannungsfall gilt staatsrechtlich als Vorstufe zum Kriegszustand und ermöglicht der Exekutive tiefgreifende Eingriffe in das gesellschaftliche Leben.
Eine solche Notstandslage setzt automatisch weitreichende Gesetze wie das Arbeitssicherstellungsgesetz in Kraft. Pflegekräfte, Rettungspersonal und Techniker können dann per behördlichem Zugriff für militärische Vorhaben verpflichtet werden. Kündigungsrechte werden außer Kraft gesetzt. Was heute als freiwillige Kooperation im Katastrophenschutz erscheint, kann sich im Spannungsfall schnell in eine Dienstpflicht für militärische Zwecke verwandeln. Der Operationsplan Deutschland fungiert hierbei als logistischer Rahmen, um Deutschland und seine Infrastruktur als Drehscheibe für militärische Aufmärsche zu organisieren.
Die sächsische Regierung plant bislang ohne verlässliche Datenbasis. Obwohl die Innenministerkonferenz die sogenannte vollständige „zivile Verteidigungsfähigkeit“ bis spätestens 2029 anstrebt, ist Sachsen nicht auskunftsfähig.
Jens Hentschel-Thöricht: „Drei Jahre vor dem Zieljahr kennt die Staatsregierung weder den konkreten Personalbedarf noch die Kosten und die Auswirkungen auf Feuerwehren und Dienste. Das ist keine belastbare Vorsorge. Sachsen braucht einen starken zivilen Bevölkerungsschutz für Naturkatastrophen, schwere Unglücke, Stromausfälle und andere Gefahren, aber keine Unterordnung ziviler Strukturen unter militärische Interessen.“
Ebenso bedenklich ist der Umgang mit der parlamentarischen Kontrolle. Die Staatsregierung verweigert unter Verweis auf Geheimschutz konkrete Auskünfte zu weiteren Umsetzungsmaßnahmen.
Jens Hentschel-Thöricht: „Geheimschutz ist bei operativen Details nachvollziehbar. Er darf aber nicht zum Freibrief werden, das Parlament vollständig von der Kontrolle auszuschließen. Abgeordnete müssen zumindest in einem geeigneten geschützten Verfahren prüfen können, welche zivilen Strukturen betroffen sind, welche Kosten entstehen und ob die Versorgung der Bevölkerung gesichert bleibt.“
Das BSW setzt sich für eine strikte Trennung von zivilem Bevölkerungsschutz und militärischen Operationen ein. Echte Sicherheit für die Menschen in Sachsen entsteht nicht durch das Herbeireden von Notsituationen und Spannungsfällen. Notwendig sind solide Investitionen in Krankenhäuser, Hochwasserschutz und Rettungswachen.
Jens Hentschel-Thöricht: „Vorsorge für die Menschen ist notwendig. Militarisierung ist es nicht. Jeder Euro und jede zusätzliche Kapazität im Brand- und Katastrophenschutz muss der Sicherheit und Versorgung der Bevölkerung zugutekommen, nicht militärischen Planungen.“

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