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LandesverbandFriedenThemen14. September 2026

Der Spannungsfall als staatsrechtliche Vorstufe zum Kriegszustand

Eine Kurzdarstellung der aktuellen Gefahren für die Demokratie, welche durch die Ausrufung eines Spannungsfalles entstehen können.

Der Spannungsfall nach Artikel 80a des Grundgesetzes bildet das verfassungsrechtliche Bindeglied zwischen der Friedensordnung und dem Verteidigungsfall nach Artikel 115a. Er stellt ein rechtliches Instrumentarium dar, welches der Exekutive bereits im Vorfeld kriegerischer Handlungen weitreichende Eingriffe in das gesellschaftliche Leben des Landes einräumt.

Der Spannungsfall als staatsrechtliche Vorstufe zum Kriegszustand
Der Spannungsfall als staatsrechtliche Vorstufe zum Kriegszustand

Das Grundgesetz unterscheidet dabei zwischen dem friedlichen Normalzustand, dem Spannungsfall als Alarmierungsphase und dem vollumfänglichen Verteidigungsfall.

Aus der Sicht des BSW bewegt sich Deutschland nach der Ausrufung eines Spannungsfalles in eine bedrohliche Grauzone. Dabei wird die Grenze zwischen der Zivilgesellschaft und der Einführung militärisch ausgerichteter Notstandsordnungen systematisch verwischt. Damit ist verbunden, dass die Exekutive erhebliche Sonderrechte erhält. Gleichzeitig werden die parlamentarischen Kontrollmechanismen und die Grundrechte der Bevölkerung empfindlich geschwächt. Der Spannungsfall ist keine bloße Formsache, sondern die rechtliche Vorbereitung für eine umfassende Kriegsmobilmachung.

Historische Genese und das Erbe der Notstandsgesetze von 1968

Die Notstandsverfassung entstand in der Zeit der Konfrontationen zwischen dem Ostblock (Warschauer Vertrag) und dem Westen (NATO) im sogenannten Kalten Krieg. Im Mai 1968 verabschiedete die Große Koalition aus CDU und SPD das Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes. Dies geschah gegen den erbitterten Widerstand breiter gesellschaftlicher Schichten. Gewerkschaften, die außerparlamentarische Opposition sowie kritische Rechtswissenschaftler warnten bereits zu dieser Zeit vor einer schleichenden Abschaffung der Demokratie. Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger demonstrierten dagegen auf den Straßen. Die Demonstranten erinnerten vor allem an den Notstandsartikel 48 der Weimarer Reichsverfassung, also jenen Artikel, der seinerzeit den Weg in die autoritäre Herrschaft ebnete.

Die damalige Bundesregierung begründete die Notstandsgesetze mit der Notwendigkeit einer gesamtgesellschaftlichen Handlungsfähigkeit im Angriffsfall. Der Artikel 80a des Grundgesetzes wurde als eine Art Übergangsszenario konzipiert. Diese Bestimmungen können durchaus als autoritäre Mittel zur Gefahrenabwehr interpretiert werden. Der in diesem Fall von der Bundesregierung und dem Bundestag definierten militärischen Zweckmäßigkeit wird absolute Priorität eingeräumt. Die damaligen Bedenken der Notstandsgegner behalten ihre Gültigkeit. Der Notstand ist geeignet, sich zu verselbstständigen und friedliche Alternativen politisch zu unterdrücken.

Die materiellen und formellen Rechtsgrundlagen nach Artikel 80a

Die verfassungsrechtlichen Hürden für den Spannungsfall werden im Grundgesetz beschrieben. Nach Artikel 80a Absatz 1 bedarf die Feststellung des Spannungsfalles einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen im Deutschen Bundestag. Das Grundgesetz verzichtet jedoch auf eine exakte Definition der materiellen Tatbestandsmerkmale. Es existiert demnach keine präzise juristische Beschreibung, welche konkreten Ereignisse einen solchen Notstand rechtfertigen. Ein bewaffneter Angriff auf das Bundesgebiet ist ausdrücklich nicht vorgeschrieben. Rechtswissenschaftliche Abhandlungen fordern lediglich eine akute Gefahr einer kriegerischen Verwicklung.

Zusätzlich eröffnet Artikel 80a Absatz 3 eine gefährliche internationale Öffnungsklausel. Der Spannungsfall gilt auch dann als festgestellt, wenn ein Beschluss eines Bündnispartners im Rahmen eines Vertrages über ein kollektives Sicherheitssystem vorliegt. Diese Feststellung erfordert in der Folge lediglich die Zustimmung der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Bundestag, d.h. eine Zweidrittelmehrheit wäre dann nicht mehr erforderlich. Deutschland bindet seine verfassungsrechtliche Notstandsordnung damit unmittelbar an Entscheidungen der NATO. Wesentliche nationale Souveränitätsrechte drohen an Bündnisstrukturen übertragen zu werden, deren Interessen nicht deckungsgleich mit dem Schutz der deutschen Bevölkerung sind.

Gegenwärtige Bestrebungen zur Konstruktion eines Spannungsfalles

In der aktuellen Bundespolitik sind Kampagnen zu erkennen, die eine gezielte Absenkung der Hemmschwelle für Notstandsmaßnahmen zum Ziel haben könnten. Führende Politiker der Regierungskoalition und der parlamentarischen Opposition verfallen zunehmend in eine aggressive Rhetorik und inszenieren damit eine Bedrohungslage. Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius fordert mit Nachdruck die gesellschaftliche Kriegstüchtigkeit bis zum Jahr 2029. Der Unionspolitiker Roderich Kiesewetter, dem überproportional viel Redezeit in den Medien eingeräumt wird, verlangte mehrfach öffentlich, den Spannungsfall unverzüglich auszurufen. Als Begründung dienen schwammig formulierte hybride Bedrohungen wie Cyberangriffe, ungeklärte Drohnenüberflüge an militärischen Liegenschaften sowie Sabotageakte an ziviler Infrastruktur – obwohl letztere mehrfach inländischen Verantwortlichen zugeordnet werden konnten (Berliner Stromnetz, Umspannwerke).

Das BSW bewertet diesen Kurs als bewusste Konstruktion von Ausnahmetatbeständen. Ungeklärte Zwischenfälle werden instrumentalisiert, um in der Bevölkerung einen dauerhaften Angstzustand zu erzeugen. Die Regierung und die Bundeswehr arbeiten im Geheimen weiter am sogenannten „Operationsplan Deutschland“. Begleitet wird dieser Plan durch die überarbeitete Rahmenrichtlinie „Gesamtverteidigung“. In beiden Konzepten wird Deutschland als logistische Drehscheibe für den Aufmarsch alliierter Truppen in Richtung Osteuropa im Detail durchgeplant. Die Regierung schafft damit die administrativen und rechtlichen Tatsachen für eine Kriegswirtschaft.

Konkrete Auswirkungen auf das tägliche Leben

Die Ausrufung des Spannungsfalles greift unmittelbar und tiefgreifend in das Alltagsleben aller Menschen ein. Zahlreiche – längst vorbereitete, aber noch „inaktive“ – Gesetze zur zivilen und militärischen Notstandsplanung treten sofort in Kraft. Die normale Rechtsordnung wird schrittweise durch Zwangsvorschriften verdrängt.

Die Reaktivierung der Wehrpflicht markiert den ersten Einschnitt für junge Menschen. Die seit 2011 ausgesetzte allgemeine Wehrpflicht nach Artikel 12a des Grundgesetzes wird mit der Feststellung eines Spannungsfalles augenblicklich wieder in Kraft gesetzt. Ob Mechatroniker oder Student der Rechtswissenschaften: Jeder junge Mann wird binnen weniger Tage einen amtlichen Erfassungsbescheid erhalten. Sämtliche Lebensentwürfe, Ausbildungsverträge und Prüfungsphasen werden unterbrochen. Junge Männer können unverzüglich zur Musterung vorgeladen und einberufen werden. Gleichzeitig wird das verfassungsrechtliche Recht auf Kriegsdienstverweigerung administrativ erschwert. Widersprüche entfalten keine aufschiebende Wirkung mehr. Wer den Waffendienst verweigert, wird unmittelbar zu einem zivilen Ersatzdienst in militärnahen Bereichen zwangsverpflichtet.

Die Zwangsrekrutierung im Arbeitsleben erfolgt über das Arbeitssicherstellungsgesetz. Beabsichtigt beispielsweise eine erfahrene Krankenschwester in einem städtischen Krankenhaus, ihre Stelle zu kündigen, erlischt dieses Recht im Spannungsfall vollständig. Die Bundesagentur für Arbeit verwandelt sich in eine Zuteilungsbehörde für kriegswichtige Arbeitseinsätze. Die Behörde untersagt der Pflegekraft jede Kündigung und kann sie gleichzeitig per Zwangsbescheid an ein Militärlazarett versetzen.

Ein weiteres Beispiel: Ein Ingenieur in einem IT-Unternehmen für Telekommunikation wird die Kontrolle über seinen beruflichen Werdegang komplett verlieren, wenn sein Unternehmen als verteidigungswichtiger Betrieb eingestuft wird. Kündigungen und Arbeitsplatzwechsel sind dann gesetzlich verboten. Das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Artikel 12 des Grundgesetzes wird ausgesetzt. Zudem wird Streik in versorgungsrelevanten Wirtschaftszweigen praktisch untersagt. Gewerkschaftliche Arbeitskämpfe für bessere Arbeitsbedingungen gelten fortan als Gefährdung der Landesverteidigung.

Das Verkehrsleistungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesleistungsgesetz regelt die erheblichen Einschnitte in das Privateigentum und in die Mobilität. Der Inhaber einer mittelständischen Spedition mit dreißig Lastkraftwagen muss die Beschlagnahme seiner Flotte hinnehmen. Die Bundeswehr kann von einem Baubetrieb moderne Sattelschlepper für Munitionstransporte konfiszieren. Die zivilen Aufträge des Unternehmers platzen, und die Lieferketten für Supermärkte brechen zusammen. Die festgelegten staatlichen sogenannten Entschädigungszahlungen werden die laufenden Kosten der Fahrzeuge bei Weitem nicht abdecken können.

Ein Landwirt muss mit ansehen, wie seine Getreidefelder als Verlegezone und Treibstoffdepot für ausländische Panzerverbände beschlagnahmt werden. Die Eigentumsgarantie nach Artikel 14 des Grundgesetzes weicht dem staatlichen Sonderzugriff.

Es wird aber nicht nur erhebliche Eingriffe in Unternehmen geben. Die Beeinträchtigung des Wohnraums und der Privatsphäre betrifft dann gleichermaßen auch Familien und Mieter. Behörden erhalten die Vollmacht, zivilen Wohnraum für Evakuierungsmaßnahmen oder Truppenunterkünfte zwangsweise zuzuweisen. Eine Familie kann verpflichtet werden, eigene Wohnräume für ausquartierte Personen oder Militärpersonal freizumachen. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 des Grundgesetzes verliert seinen absoluten Schutz.

Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die zivile Mobilität zusammenbricht. Die Deutsche Bahn und die Autobahnen müssen Truppentransporten der NATO absoluten Vorrang einräumen. Der freie Reiseverkehr nach Artikel 11 des Grundgesetzes wird de facto lahmgelegt. Wohlgemerkt: hier ist noch nicht vom Verteidigungsfall die Rede, sondern es werden „nur“ die Auswirkungen des Spannungsfalls beschrieben.

Einschränkungen der Informations- und der Versammlungsfreiheit sind Bestandteil des Ausnahmezustandes. Friedensinitiativen, die gegen die Militarisierung demonstrieren wollen, sehen sich flächendeckenden Versammlungsverboten ausgesetzt. Behörden begründen diese Verbote mit dem Schutz militärischer Sicherheitszonen und der öffentlichen Ordnung.

Auf Grundlage des Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes greift der Staat in die digitale Infrastruktur ein. Private Mobilfunknetze und Internetleitungen können gedrosselt werden, um militärischem Datenverkehr Priorität zu sichern. Kritische Berichterstattung über militärische Pannen oder Rüstungsskandale wird unter Zensurverdacht gestellt. Eine freie gesellschaftliche Debatte über Sinn und Unsinn der Kriegsvorbereitung wird im Keim erstickt.

Die gesellschafts- und friedenspolitische Kritik des BSW

Das BSW lehnt die Verharmlosung des Spannungsfalles und den gesamten militaristischen Kurs ab. Wahre Sicherheit für die Menschen in Deutschland lässt sich nicht durch Aufrüstung und autoritäre Notstandsgesetze erzielen. Diese Politik folgt einer gefährlichen Eskalationslogik. Deutschland wird damit zu einem bevorzugten Zielgebiet in einem künftigen Großkonflikt. Das BSW betont den Vorrang diplomatischer Verhandlungen und einer eigenständigen europäischen Friedensarchitektur. Frieden in Europa kann auf Dauer nicht gegen, sondern nur mit allen Staaten des Kontinents geschaffen werden.

Darüber hinaus weist das BSW auf den ökonomischen Kahlschlag hin. Die Vorbereitung auf den Spannungsfall bindet hunderte Milliarden Euro an Steuergeldern für Rüstungsgüter und Militärinfrastruktur. Diese Gelder fehlen bei der Sanierung von Schulen, im Gesundheitssystem, beim Ausbau des öffentlichen Verkehrs und bei der Sicherung bezahlbarer Mieten. Der Aufbau eines Notstandsstaates zerstört den Wohlstand der breiten Bevölkerung und schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das BSW fordert den Erhalt der verfassungsrechtlichen Friedensordnung und den konsequenten Schutz ziviler Grundrechte vor dem Zugriff militaristischer Kreise.

Warnungen profilierter Kritiker der Regierungspolitik

Zahlreiche profilierte Persönlichkeiten aus Politik und Rechtswissenschaft teilen diese Bedenken und warnen vor den Bestrebungen der Bundesregierung.

Die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen warnte vor der Etablierung eines militarisierten Sonderregimes. Sie erklärte öffentlich, dass der Spannungsfall fast schon Kriegsrecht bedeute. Dagdelen betonte, dass diese Pläne auf die Beseitigung demokratischer Grundrechte und die Unterdrückung jeglichen Protestes gegen die Aufrüstung zielen. Sie verurteilte die Vorstöße von Politikern, die gezielt nach Anlässen für diesen Zustand suchen.

Sahra Wagenknecht kritisierte wiederholt die fortlaufende psychologische und materielle Kriegsvorbereitung. Wagenknecht stellte fest, dass die Regierung die Bevölkerung schrittweise an den Gedanken an einen großen Krieg gewöhnt. Sie mahnte, dass Kriegstüchtigkeit das Gegenteil von verantwortungsvoller Friedenssicherung bedeutet und forderte die Bundesregierung auf, die Ressourcen des Landes für sozialen Ausgleich und wirtschaftliche Vernunft einzusetzen, statt ein Notstandsregime vorzubereiten.

Der renommierte Jurist und Publizist Heribert Prantl verurteilt die grassierende Aufrüstungseuphorie mit juristischen Argumenten. Er erinnerte in seinen Veröffentlichungen daran, dass das Grundgesetz als dezidierte Friedensordnung geschaffen wurde. Prantl warnte vor einer bedenklichen Verschiebung der Gewichte im Verfassungsgefüge. Der Staat dürfe Bürgerrechte nicht leichtfertig im Namen einer diffusen äußeren Bedrohung opfern. Eine wehrhafte Demokratie beweise ihre Stärke durch die Wahrung von Freiheit und Sozialstaatlichkeit und nicht durch die Rückkehr zur Notstandsverfassung.

Mögliche Maßnahmen zur Verhinderung der Ausrufung des Spannungsfalles

Um die Bundesregierung an der missbräuchlichen Ausrufung des Spannungsfalles zu hindern, bedarf es einer koordinierten Strategie auf mehreren Ebenen.

Auf der parlamentarischen Ebene müsste die verfassungsrechtliche Mehrheitsschwelle verteidigt werden. Artikel 80a verlangt eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen im Bundestag. Friedensorientierte Abgeordnete und Fraktionen müssen dann eine geschlossene Sperrminorität bilden. Gleichzeitig müssten sie jede Zustimmung zu Notstandsanträgen kategorisch verweigern. Das Abstimmungsverhalten muss dabei zwingend öffentlich transparent gemacht werden. Abgeordnete der Regierungsparteien müssten vor Ort in ihren Wahlkreisen mit den realen Konsequenzen ihrer Politik für die Bevölkerung konfrontiert werden. Um den Missbrauch des Spannungsfalls zu verhindern, ist es auch aus diesem Grund wichtig, dass das BSW wieder seinen Platz im Bundestag bekommt.

Auch auf der juristischen Ebene müssten zur Abwehr einer missbräuchlichen Ausrufung des Spannungsfalls verfassungsrechtliche Abwehrmaßnahmen vorbereitet werden. Eine parlamentarische Gruppe könnte beispielsweise beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Organstreitverfahren gegen die Feststellung des Spannungsfalles einleiten. Flankierend dazu müsste die Gruppe einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen. Das Bundesverfassungsgericht muss in der Folge dann zu einer materiellen Prüfung gezwungen werden, ob eine reale Gefahrenlage vorliegt oder ob lediglich Vorwände vorgeschoben werden. Artikel 26 des Grundgesetzes verbietet die Vorbereitung von Angriffskriegen und Handlungen, die das friedliche Zusammenleben der Völker stören. Eine künstliche Notstandserklärung verstößt gegen diesen Verfassungsgrundsatz.

Auf der gesellschaftlichen Ebene kommt den Gewerkschaften und sozialen Bewegungen eine entscheidende Rolle zu. Die Gewerkschaften müssen dann an ihre historische Haltung aus dem Jahr 1968 anknüpfen. Sie müssen unmissverständlich klarmachen, dass sie die Abschaffung des Streikrechts und Zwangsdienstverpflichtungen nicht widerspruchslos hinnehmen. Im Ernstfall muss die Drohung mit politischen Streiks und massenhaften Arbeitsniederlegungen als letztes demokratisches Mittel im Raum stehen.

Schon im Vorfeld bedarf es einer breiten Aufklärungskampagne. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wie sich die Ausrufung des Spannungsfalls auf ihre Familien, Wohnungen und Arbeitsplätze auswirkt. Friedensbündnisse, Sozialverbände und Bürgerinitiativen müssen gemeinsamen Druck aufbauen, um die missbräuchliche Ausrufung eines Spannungsfalles schon im Vorfeld zu verhindern. Nur eine informierte und wehrhafte Zivilgesellschaft besitzt die politische Kraft, die Regierung von der Errichtung eines Notstandsregimes abzuhalten.

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