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Landesverband•Aktuelles•23. Oktober 2026

Oktober-Steuerschätzung des Bundes – Träume der Koalition in Sachsen haben sich nicht erfüllt

von Uta Knebel (Finanzpolitische Sprecherin der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag)

Die finanzpolitische Debatte in der Bundesrepublik und im Freistaat Sachsen war in den letzten Monaten von einem Zweckoptimismus geprägt, der nicht nur dem Erleben und dem Gefühl der Menschen entgegenstand, sondern keiner Überprüfung zu keinem Zeitpunkt standhalten konnte.

MdL Uta Knebel - finanzpolitische Sprecherin der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag - zur Steuerschätzung
MdL Uta Knebel - finanzpolitische Sprecherin der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag

Vertreter der Regierungsfraktionen auf Bundes- und Landesebene – von der schwarz-roten Koalition in Berlin unter Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil bis zur Minderheitsregierung in Dresden – knüpften die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte immer wieder an die Hoffnung auf eine baldige konjunkturelle Trendwende. Die erhofften Steuermehreinnahmen sollten eine wesentliche Quelle sein, um die enormen Haushaltslöcher schließen zu können. Ein Blick auf die jetzt im Oktober 2026 vom Bundesministerium der Finanzen offiziell veröffentlichten Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ für den Schätzzeitraum bis 2030 zeigt, dass diese Hoffnungen sich endgültig als Illusion erwiesen haben [1], [2]. Obwohl die Schätzungen auf dem Papier rechnerische Mehreinnahmen gegenüber der Frühjahrsschätzung ausweisen, musste Finanzminister Klingbeil bei der Vorstellung der Zahlen einräumen, dass das Ergebnis dem Haushalt kaum Entlastung bringt, keine neuen politischen Spielräume eröffnet und weiterhin einen massiven Konsolidierungs- und Sparbedarf erfordert [1], [3], [4]. Für den bevorstehenden sächsischen Doppelhaushalt 2027/2028 bedeuten diese Rahmendaten, dass keine kosmetischen Änderungen am neuen Doppelhaushalt mehr möglich sind.

Optische Mehreinnahmen ohne realen Spielraum

Auf den ersten Blick scheinen die Aussagen zur offiziellen Meldung des Bundesfinanzministeriums eine Entspannung zu signalisieren. Für das Jahr 2027 erwarten die Steuerschätzer gesamtstaatlich (also für Bund, Länder und Kommunen zusammen) rund 10,9 Milliarden Euro mehr Steuereinnahmen als noch in der Mai-Schätzung 2026 prognostiziert [1], [5]. Über den gesamten fünfjährigen Schätzzeitraum bis zum Jahr 2030 summieren sich die rechnerischen Mehreinnahmen gleichzeitig auf insgesamt 43,3 Milliarden Euro [1], [6]. Doch können diese Zahlen nicht als Beginn eines Aufschwungs interpretiert werden, da nominale Fortschreibungen mit realer Finanzkraft verwechselt werden. Darum dämpfte das Bundesfinanzministerium noch mit der Veröffentlichung nicht ohne Grund sämtliche Hoffnungen auf neue finanzielle Spielräume. Wirtschaftsbeobachter warnten angesichts der ungelösten strukturellen Defizite bereits vor einem finanzpolitischen „Drama“ für die Koalition von Merz und Klingbeil [1], [7], [8].

Für diese Ernüchterung sind drei finanzpolitische Faktoren ausschlaggebend:

Erstens verteilen sich die vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ prognostizierten 43,3 Milliarden Euro auf fünf Jahre (2026 bis 2030) und auf sämtliche staatlichen Ebenen, also von den EU-Eigenmitteln über den Bund und die 16 Länder bis hin zu rund 11.000 Kommunen [1], [9]. Bezogen auf ein Steuervolumen für das gesamte Land von jährlich über einer Billion Euro bewegt sich eine Korrektur von 10,9 Milliarden Euro im Jahr 2027 im Bereich von rund einem Prozent des Gesamtaufkommens und reicht nicht annähernd aus, um die zweistelligen Milliardenlöcher in den Finanzplänen von Bund und Ländern zu stopfen [1], [5], [7].

Zweitens beruht das rechnerische Plus bei den Steuereinnahmen zu einem großen Teil auf der Lohn- und der Umsatzsteuer. Dahinter stehen vor allem inflationsbedingte Preissteigerungen und Tariferhöhungen, die zu einer kalten Progression führen. Gleichzeitig rechnet die Bundesregierung in ihrer eigenen Konjunkturprognose weiterhin nur mit einem schwachen realen Wirtschaftswachstum [1], [4]. Werden die nominalen Einnahmen um die laufende Teuerung sowie um die stark steigenden Ausgaben für Zinsen, Personal und Sozialtransfers bereinigt, verbleibt real kein zusätzlicher Gestaltungsspielraum [7].

Drittens leiden die stark von der Konjunktur abhängigen Unternehmens- und Gewinnsteuern nach wie vor unter der strukturellen Industriekrise, hohen Energiekosten und dem Stellenabbau im verarbeitenden Gewerbe [8]. Das immer wieder durch die Regierungsfraktionen veröffentlichten Narrativ, man könne aus den strukturellen Defiziten schmerzfrei „herauswachsen“, ist mit den Oktober-Daten des Bundesfinanzministeriums endgültig Ad absurdum geführt.

Milliarden-Defizit trotz Steuerschätzung für den sächsischen Doppelhaushalt 2027/2028

Für den Freistaat Sachsen haben diese bundesweiten Rahmendaten über das System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs (Umsatzsteuerverteilung und Bundesergänzungszuweisungen) unmittelbare Auswirkungen. Rechnerisch partizipiert auch Sachsen im Rahmen der Regionalisierung an den bundesweiten Mehreinnahmen von 10,9 Milliarden Euro im Jahr 2027 [1], [5]. Wird dieser gesamtstaatliche Betrag jedoch nach dem vertikalen Verteilungsschlüssel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie nach dem sächsischen Einwohneranteil von knapp fünf Prozent heruntergerechnet, verbleiben für den sächsischen Landeshaushalt lediglich wenige hundert Millionen Euro pro Jahr. Mit diesem Betrag ist angesichts einer strukturellen Deckungslücke in mehrfacher Milliardenhöhe keine Entspannung zu erwarten [1], [10].

Bereits im Vergleichszeitraum des laufenden Doppelhaushaltes 2025/2026 (mit einem Gesamtvolumen von rund 25 Milliarden Euro pro Jahr) klaffte eine Lücke von über vier Milliarden Euro zwischen laufenden Einnahmen und Ausgaben, die nur durch den fast vollständigen Rückgriff auf die Haushaltsausgleichsrücklage, die Absenkung der Zuführungen zum Generationenfonds und pauschale Ausgabenkürzungen abgedeckt werden konnte [10]. Mit dem jetzt aufzustellenden Doppelhaushalt 2027/2028 verschärft sich diese Situation erheblich. Nach den Daten der Mittelfristigen Finanzplanung des Freistaates Sachsen sowie den Analysen des Sächsischen Rechnungshofes beläuft sich die ungedeckte strukturelle Finanzierungslücke in den Jahren 2027 und 2028 auf jährlich rund 2,0 bis 2,3 Milliarden Euro. In Summe beträgt die Finanzierungslücke für den Doppelhaushalt also über vier Milliarden Euro [1], [10]. Selbst unter vollständiger Einrechnung der leichten Korrekturen aus der Oktober-Steuerschätzung 2026 bleibt im sächsischen Doppelhaushalt 2027/2028 ein ungedecktes strukturelles Defizit von weit über drei bis dreieinhalb Milliarden Euro bestehen [11].

Während frühere Staatsregierungen derartige Haushaltslöcher durch Entnahmen aus den in den 2010er-Jahren aufgebauten Rücklagen auffüllen konnten, sind diese Rücklagen bis Ende 2026 weitgehend aufgebraucht, sodass ein Ausgleich über die Haushaltsausgleichsrücklage für 2027/2028 faktisch nicht mehr zur Verfügung steht [10]. Den nur moderat wachsenden Steuereinnahmen stehen zudem ungebremst steigende Ausgaben gegenüber. Allein die Personalausgaben (inklusive der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst) und die infolge des demografischen Wandels stark ansteigenden Beihilfe- und Versorgungsleistungen für pensionierte Beamte binden im Freistaat inzwischen über 35 Prozent des gesamten Landeshaushalts [10]. Hinzu kommen zwingende Ko-Finanzierungspflichten für Bundes- und EU-Programme sowie die gesetzlich fixierten Tilgungspflichten in dreistelliger Millionenhöhe für die während der Corona-Pandemie aufgenommenen Kredite [10]. Historisch lag Sachsens Investitionsquote oft bei im Bundesvergleich guten 15 bis 18 Prozent. In den Planungsjahren 2027 und 2028 droht die eigenfinanzierte Investitionskraft des Landes jedoch unter die kritische Marke von elf Prozent zu fallen. Der tatsächliche Wert wird dazu noch künstlich geschönt, weil zweckgebundene Gelder des Bundes, wie etwa aus dem Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen, die Statistik verbessern [10].

Die Krise der sächsischen Kommunalfinanzen verschärft sich

Am härtesten trifft die verfehlte Wirtschafts- und Finanzpolitik die kommunale Ebene. Auch wenn die Oktober-Steuerschätzung 2026 den Städten und Gemeinden bundesweit auf dem Papier leichte Zuwächse zuspricht [1], [9], befinden sich die sächsischen Landkreise, Kreisfreien Städte und Gemeinden unverändert in der schwersten Finanzkrise seit der Wiedervereinigung [12]. Über das Sächsische Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) sind die Kommunen mittels der Verbundmasse direkt an die Steuereinnahmen des Landes gekoppelt [13, §2]. Da die leichten Mehreinnahmen aus der Steuerschätzung die Inflation und die Tarifsteigerungen kaum ausgleichen, stagniert die reale Kaufkraft der Finanzausgleichsmasse, während vor Ort gleichzeitig das Gewerbesteueraufkommen in zahlreichen Industriestandorten Sachsens schwächelt [12]. Diesem Einnahmenproblem steht eine dramatische Zunahme der kommunalen Pflichtausgaben gegenüber, die den Landkreisen und Städten durch Bundes- und Landesgesetze unter ständiger Verletzung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt“) ohne ausreichende Gegenfinanzierung übertragen wurden. So steigen die vom Land und Bund verursachten Ausgaben der sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte für Soziales und Jugendhilfe – insbesondere für die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz, die Hilfe zur Pflege, die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Kosten der Unterkunft – jährlich um 8 bis 12 Prozent und damit um ein Vielfaches schneller als die vom Bundesfinanzministerium prognostizierten Steuereinnahmen [9], [14]. Bereits im laufenden Haushaltsjahr 2026 wiesen die sächsischen Kommunen enorme Finanzierungsdefizite aus. Zahlreiche Landkreise konnten ihre Haushalte nur dadurch genehmigungsfähig halten, dass sie die Kreisumlage erheblich auf teilweise über 32 bis 38 Prozent anhoben oder Kassenkredite aufnahmen [12], [14]. Diese Erhöhung der Kreisumlage entzieht wiederum den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Mittel, die allein für die Finanzierung ihrer Pflichtaufgaben notwendig wären. Die unmittelbare Folge vor Ort ist ein andauernder Rückzug des Staates aus der Fläche und bei den sogenannten freiwilligen Aufgaben. Schwimmbäder, Bibliotheken, die Vereins- und Sportförderung, Kulturangebote, der ÖPNV und der kommunale Straßenbau stehen im Doppelhaushalt 2027/2028 landesweit vor existenzbedrohenden Kürzungen [12].

Wirtschaftliche und soziale Vernunft statt Kürzungsdiktat

Wenn Bundesfinanzminister Klingbeil in der offiziellen Bekanntgabe trotz rechnerischer Mehreinnahmen von 10,9 Milliarden Euro für 2027 sofort vor neuen Ansprüchen warnt, jegliche Entlastung ablehnt und einen harten „Sparbedarf“ verkündet, dann ist das in der Praxis die Ankündigung weiterer Kürzungen zulasten der Bürger und Kommunen [1], [3], [5]. Auch in Sachsen drohen für den Doppelhaushalt 2027/2028 unter Berufung auf eine als Dogma ausgelegte Schuldenbremse weitere Kürzungen bei der sozialen Infrastruktur, im Bildungsbereich, bei den Krankenhäusern im ländlichen Raum oder bei den Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Aus Sicht des BSW braucht der Doppelhaushalt 2027/2028 stattdessen einen, bereits vom BSW vorgeschlagenen und durchgerechneten grundlegenden Paradigmenwechsel hin zu wirtschaftlicher und sozialer Vernunft.

Erstens müssen die wirtschaftlichen Ursachen bekämpft werden, anstatt nur den Mangel zu verwalten. Steuereinnahmen entstehen schließlich in der Realwirtschaft durch die Arbeit von Beschäftigten und Unternehmen, die in Deutschland ihren Sitz haben und damit in Deutschland Steuern zahlen. Die Bundesregierung unter Merz und Klingbeil betreibt jedoch weiterhin eine Energie-, Sanktions- und Hochrüstungspolitik, die viele Milliarden Euro verschlingt. Gleichzeitig leidet der sächsische industrielle Mittelstand unter Strom- und Gaspreisen, die international nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Solange sich der Kurs der Regierung nicht ändert, ist kein echtes Wirtschaftswachstum und damit verbundene höhere Steuereinnahmen zu erwarten [8]. Sachsen muss daher im Bundesrat offensiv für eine Politik für diplomatische Konfliktlösungen, bezahlbare Energie und für den konsequenten Abbau bürokratischer Berichtspflichten eintreten.

Zweitens ist eine ehrliche Aufgaben- und Ausgabenkritik in der Personalpolitik und bei Prestigeprojekten unerlässlich. Bevor auch nur ein einziger Euro bei der Daseinsvorsorge, wie den Schulen, der Polizei oder den Kommunen gekürzt wird, muss der sächsische Landeshaushalt von ideologisch motivierten Förderprogrammen, kostspieligen externen Beratungsverträgen der Ministerien und aufgeblähten Verwaltungsstrukturen in den Landesbehörden bereinigt werden.

Drittens fordert das BSW einen wirksamen Schutzschild für die Kommunen und die strikte Einhaltung der Konnexität. Der Freistaat darf seine eigene Milliarden-Defizite im Doppelhaushalt 2027/2028 nicht dadurch verkleinern, in dem die Zuweisungen für Landkreise und Gemeinden nicht in auskömmlicher Höhe ausgereicht werden. Notwendig ist vielmehr eine Aufstockung der Masse des kommunalen Finanzausgleichs (SächsFAG) und eine Weiterleitung der gesamten sächsischen Mehreinnahmen aus der Oktober-Steuerschätzung 2026 an die Kommunen. Gleichzeitig muss vom Bund und dem Land eine vollständige Übernahme der durch Bundesgesetze verursachten Sozialkostensteigerungen erfolgen.

Viertens braucht es eine Reform der sächsischen Fiskalregeln zugunsten echter Zukunftsinvestitionen. Es ist ökonomisch widersinnig, Brücken, Straßen, Schulen und Krankenhäuser verfallen zu lassen, um auf dem Papier unsinnige Haushaltsregeln zu bedienen, während der reale Kapitalstock des Landes weiter schrumpft. Kreditfinanzierte Ausgaben müssen im Rahmen einer modernisierten Auslegung der Sächsischen Verfassung (Artikel 95) dort möglich sein, wo sie unmittelbar dem Erhalt und Ausbau der öffentlichen Infrastruktur dienen und damit zukünftiges Wirtschaftswachstum und künftige Steuereinnahmen überhaupt erst wieder ermöglichen.

Die Oktober-Steuerschätzung 2026 des Bundesfinanzministeriums ist der Offenbarungseid einer Politik, die strukturelle Wirtschaftskrisen jahrelang mit wohlklingender Haushaltsrhetorik überdecken wollte. Für den sächsischen Doppelhaushalt 2027/2028 gilt unmissverständlich, dass ein „Weiter so“ geradewegs in die kommunale Handlungsunfähigkeit und den Verschleiß der öffentlichen Infrastruktur führt. Es ist Zeit für einen Kassensturz der Vernunft.

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