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AllgemeinFriedenThemen9. Mai 2026

Bedrohung durch Drohnen – Realität oder eher politisch inszeniert?

Es gibt seit einigen Monaten eine im Zusammenhang mit Drohnen offensichtlich geschürte Hysterie. Ist es nun eine reale Bedrohung, oder doch eher eine politische Kampagne?

Bedrohung durch Drohnen? Wirklich?
Bedrohung durch Drohnen?

Allgemeine Betrachtungen:

Drohnen können als produktives Werkzeug eingesetzt werden, welches eine Nutzlast (z.Bsp. Sensorik) an einen meistens schwer zugänglichen oder unzugänglichen Ort transportieren können. Drohnen können aber auch dazu genutzt werden, um Nutzlasten über eine gewisse Strecke zu transportieren. Es ist unstrittig, dass diese Fähigkeiten im Sinne einer militärischen Nutzung auch destruktiv genutzt werden können.

Die technischen Möglichkeiten der Drohnen-Nutzung und Drohnen-Abwehr sind so vielfältig und komplex, dass diese in diesem Rahmen nicht thematisiert werden sollen.

Warum ist die besondere Hervorhebung der von Drohnen ausgehenden Gefahr allgemein als kritisch anzusehen?

  1. Die kritische Infrastruktur ist in Deutschland (teilweise auch europaweit) überwiegend im Internet frei verfügbar und detailliert beschrieben. Eine aufwendige Aufklärung mit Drohnen, ist demnach aufgrund des hohen Risikos einer Entdeckung eher unwahrscheinlich.
  2. Im militärischen Bereich können Satelliten Bilder mit Standard-Auflösungen von 30cm pro Pixel generieren. Das bedeutet, dass optische Satellitenbilder pro Pixel eine Fläche von 30cmx30cm von der Erdoberfläche, Bauten und technischen Einrichtungen abbilden können. Die Entwicklung der möglichen Auflösungen erfährt derzeit einen enormen Schub. Beispielsweise wird die Auflösung der Bilder der neuen Keyhole-Satelliten der USA auf 10cm geschätzt. Ähnliche Schätzungen gibt es für militärische Satelliten Russlands und China. Die Analyse der militärischen Auseinandersetzungen in der Ukraine und im Iran zeigen, dass Drohnen in der Voraufklärung eher eine geringe Rolle spielen.

Betrachtung der medial inszenierte Bedrohungslage

Betrachtet man die technischen Parameter der derzeit eingesetzten Drohnen, analysiert die Ziele und Vorgehensweisen der politischen und militärischen Akteure und werden die nach einiger Zeit veröffentlichten Ergebnisse der Untersuchungen der Vorfälle herangezogen, muss festgestellt werden, dass das tatsächliche Bedrohungspotenzial von Drohnen in den Leitmedien unverhältnismäßig dargestellt wird. Es geht also augenscheinlich beim von Drohnen ausgehende Bedrohungspotenzial wohl eher um eine Begründung politischer Ziele und Beweisführung einer politischen Handlungsweise.

Auch ist zu beobachten, dass das der Term „Drohnen“ zum Nachweis einer besonders gefährlichen Bedrohungslage vorrangig mit Wörtern wie „Russland“, „Angriffskrieg“ und beispielsweise auch mit Adjektiven, wie „brutal“ oder auch „feindlich“ verstärkt wird. Auch wenn aus Gründen der sogenannten journalistischen Sorgfalt die meist unbegründeten Berichte mit „wahrscheinlich“ oder auch „mutmaßlich“ fachlich „gesäubert“ werden, bleibt die Verbindung der Worte „Drohnen“ und „Bedrohung“ überdurchschnittlich präsent.

Es gibt mehrere Studien, welche die durch eine unausgewogene Berichterstattung beeinflusste öffentliche Wahrnehmung betrachten. Aus der Analyse der ausgewählten Studien wurden folgende Hauptrisiken ermittelt:

  • Missbrauch
  • Verletzung Datenschutz
  • Fehlfunktionen
  • Sicherheit
  • Geräuschemissionen
  • Rechtsverletzungen / Haftung

Realitätscheck

Ausgewählte Beispiele für die von der Realität abweichenden medialen Berichterstattung:

Vor allem im zweiten Halbjahr 2025 wurden mit großem medialem Aufwand „gefährliche“ Vorfälle mit Drohnen in Deutschland, Frankreich, Norwegen, Polen, Litauen und Dänemark gemeldet.

  • Im September 2025 wurde eine Drohne in 700 Meter Entfernung im gesperrten Luftraum des Flughafens in Frankfurt gesichtet. Grundsätzlich ist im Umkreis von 1,5 km um deutsche Flughäfen der Drohnenbetrieb jedoch grundsätzlich verboten (§21a LuftVO). In diesem Zusammenhang wurde der Pilot ermittelt und konnte festgenommen werden. Nach eigener Aussage wollte der Pilot lediglich seine neu erworbene Drohne testen. Die Regeln waren zum Mindestabstand zum Flughafen waren ihm nicht bekannt.
  • In Polen hat sich nach Untersuchungen von Spezialisten herausgestellt, dass die Zerstörung eines Wohnhauses nicht durch eine russische Drohne, sondern von einer fehlgeleiteten Rakete eines NATO-F16-Kampfflugzeuges verursacht wurde.
  • In Litauen konnten angebliche russische Spionagedrohnen später als Zigaretten-Schmuggler identifiziert werden, die mittels Heißluftballone Zigaretten in den EU-Raum schmuggeln.
  • in Norwegen oder bei den Drohnensichtungen am Warschauer Präsidentenpalast waren es „Hobbydrohnenpiloten“, die ihre neuen Drohnen testen wollten.
  • Es soll laut „Spiegel“ Überflüge von Spionagedrohnen über militärische Einrichtung gegeben haben. Die Bundeswehr hat in der Folge selbst dementiert, dass es, in diesem speziellen Fall, keine vom „Spiegel“ berichtete Spionageflüge über den Standort FlaRakGrp 21 in Sanitz gab.
  • In Dänemark musste die Politik und Polizei die zuvor gemeldeten Vorfälle relativieren. Es konnte nicht bestätigt werden, dass es Drohnensichtungen überhaupt gab.
  • Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waak musste ebenfalls mitteilen, dass nach Meldungen in den Medien Drohnenüberflüge über kritische Infrastruktur ausgeschlossen werden können.
  • Es gab Berichte über Drohnen, welche von einem angeblich „russischen Drohnen-Tanker“ gestartet wurden. Französische Spezialeinheiten haben ein Schiff am 27. September 2025 medienwirksam in internationalen Gewässern bei Saint-Nazaire aufgebracht. Die Vorwürfe konnten nach dem Durchsuchen des Schiffs nicht bestätigt werden.
  • Die zeitweise Sperrung des norwegischen Flughafens Rossvoll geschah nicht aufgrund nicht, wie zuerst behauptet, aufgrund von russischen Drohnen, sondern durch drei deutsche Touristen, die mit ihrer Drohne in die am Flughafen für Drohnen gesperrte Kontrollzone rechtswidrig eingedrungen waren.

Vorfälle in Sachsen

Es gab in den letzten Jahren mehrere Anfragen zu Vorfällen mit Drohnen und zu erhobenen Bußgeldern bei Rechtsverstößen mit Drohnen. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass alle Vorfälle in Anzahl und Ihrer Wirkung eher als wenig relevant eingeschätzt werden können. Eine grundsätzliche Bedrohung, speziell von ausländischen Akteuren, kann hier nicht erkannt werden,

Ausgewählte Aussagen aus der Antwort des Staatsministeriums des Inneren zu Vorkommnissen mit Drohnen. (Drs.Nr 8/5301)

  • Ausweislich des bundeseinheitlichen Meldedienstes „Tatmittel Drohnen“ wurden im Jahr 2025 in Sachsen insgesamt 21 sicherheitsrelevante Drohnenüberflüge über Standorten von Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS), militärischen Einrichtungen und Rüstungsunternehmen registriert.
  • Personen- oder Sachschäden wurden nicht verzeichnet.
  • Damit im Zusammenhang konnten keine Drohnenführer festgestellt bzw. ermittelt werden.
  • Bislang konnte kein Nachweis für eine Involvierung nachrichtendienstlicher bzw. ausländischer Stellen erbracht werden.

Fazit

Die Anzahl der Vorfälle mit Drohnen ist über die letzten Jahre betrachtet eher rückläufig, die mediale Berichterstattung dazu aber überdurchschnittlich präsent.

Die mediale Berichterstattung über Vorfällen mit Drohnen ist Anfang 2026 merklich zurückgegangen. Es ist nicht auszuschließen, dass der mediale Hype zu Bedrohungen durch Drohnen eher mit einer Rechtfertigung von überdurchschnittlich hohen militärischen Beschaffungsvorgängen verbunden ist.  Eine reale Bedrohung konnte bisher in keinem Fall nachgewiesen werden.

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