Der BSW-Landesvorsitzende Ronny Kupke: „Wer bei einer Rückkehr Verfolgung, Folter, Tod oder andere schwere Gefahren fürchten muss, braucht Schutz. Über diesen Anspruch muss im Einzelfall entschieden werden. Ein ausgeschöpftes Kontingent darf Menschen in akuter Gefahr nicht abweisen.
Unsere Haltung ist klar. Wer Schutz vor Verfolgung oder schwerer Gefahr braucht, muss ihn erhalten. Wirtschaftliche Gründe allein begründen dagegen keinen Asylanspruch. Das sagen wir ebenso entschieden. Das BSW setzt sich für geregelte Migration ein: mit klaren Regeln für Arbeitsmigration, zügigen Asylverfahren und Entscheidungen, die auch durchgesetzt werden“.
Die Linke kritisiert Schusters Vorstoß als Angriff auf das Grundgesetz. In einem Punkt hat sie recht. Der Schutz politisch Verfolgter darf nicht von einer Quote abhängen. Ebenso wenig hilft es, Asyl und Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen zu vermischen. Wer in Deutschland arbeiten möchte, braucht einen geregelten Weg der Zuwanderung. Das Asylverfahren ist dafür nicht gedacht.
Migration ist für die Kommunen auch eine Belastung
„Schuster spricht zu Recht über die Belastung der Kommunen. Doch eine Kontingentlösung ersetzt weder funktionierende Verfahren noch eine verlässliche Finanzierung für Städte, Gemeinden und Landkreise. Schutzbedürftige müssen Schutz erhalten. Wer keinen Schutzanspruch hat, braucht eine schnelle, rechtsstaatliche Entscheidung. So schaffen wir Klarheit für die Betroffenen und für die Kommunen“, so Kupke weiter.
Der BSW-Landesverband Sachsen fordert deshalb ausreichend Personal für zügige Einzelfallprüfungen, verlässliche Unterstützung der Kommunen und eine klare Trennung zwischen humanitärem Schutz und geregelter Einwanderung.
Das BSW zur Verteidigung der persönlichen Freiheit