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Landesverband•Aktuelles•11. Oktober 2026

Doppelhaushalt 2027/2028 – Zwei Milliarden Euro Spielraum für Sachsens Kommunen statt Stillstand

BSW fordert grundsätzliche Reformen und eine echte Staatsmodernisierung

Die Fraktion des BSW Soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftliche Vernunft im Sächsischen Landtag hat der Regierungskoalition aus CDU und SPD schriftlich mitgeteilt, unter welchen Voraussetzungen sie in formelle Verhandlungen über den Doppelhaushalt für die Jahre 2027 und 2028 eintreten wird.

Fraktionsvorsitzender Ronny Kupke fordert Veränderungen statt Stillstand im neuen Doppelhaushalt 2027 / 2028
Fraktionsvorsitzender der BSW-Fraktion bei der Debatte zur Einbringung des Doppelhaushalts 2027/2028 im Sächsischen Landtag

Nach Berechnungen der Fraktion lassen sich im sächsischen Landeshaushalt durch gezielte Umschichtungen und klare Prioritätensetzungen rund 1,7 Milliarden Euro für Städte, Gemeinden und die Infrastruktur mobilisieren, ohne dafür neue Schulden aufzunehmen. Zusätzlich sollen die sächsischen Kommunen über weitere 400 Millionen Euro pro Jahr frei verfügen können, anstatt dieses Geld wie bisher über komplizierte Förderanträge erbitten zu müssen.

Obwohl die bisherigen Sondierungsgespräche in einem fairen und sachlichen Ton verliefen, schließt die Regierungskoalition bisher grundlegende Reformen aus. Das BSW soll sich nach Ansicht der Koalition lediglich auf kleine Korrekturen innerhalb eines festen Ausgabenrahmens beschränken. Ein solcher Landeshaushalt würde jedoch den Stillstand im Freistaat nur fortschreiben und dazu noch bestehende Notlagen unnötig verschärfen. Für ein solches „Weiter so“ steht das BSW nicht zur Verfügung. Wenn den Städten und Gemeinden das Geld fehlt, können Schulen nicht saniert werden, verfallen Straßen und Brücken und sind beispielsweise auch Schwimmbäder und Bibliotheken von der Schließung bedroht. Um den finanziellen Kollaps abzuwenden, schlägt das BSW zwei konkrete Finanzierungsbeiträge vor und verbindet diese mit einer grundlegenden Strukturreform.

Zeitweise Reduzierung der Milliardenzuführungen zu den Rücklagen

Der erste Finanzierungsbeitrag betrifft die staatlichen Rücklagen für künftige Beamtenpensionen. Der Freistaat soll in den Jahren 2027 und 2028 befristet weniger Geld in den sogenannten Generationenfonds einzahlen. In diesem Vorsorgetopf liegen bereits fast 14 Milliarden Euro. Das bereits angesparte Vermögen bleibt dabei völlig unangetastet. Für die Beamten bedeutet das nicht, dass zukünftige Pensionen gefährdet sind. Die Pensionen sind grundsätzlich und definitiv sicher. Der Freistaat Sachsen muss jetzt, wie in anderen Bundesländern bereits geschehen, in der derzeitigen Notlage die Zuführung neuer Milliarden in diese Rücklage zeitweise reduzieren oder idealerweise aussetzen. Dabei gilt der Grundsatz, dass eine echte Verpflichtung gegenüber künftigen Generationen zuallererst darin besteht, ihnen ein intaktes Land zu hinterlassen.

Gewinne der landeseigenen Bank müssen vollständig an den Landeshaushalt abgeführt werden

Der zweite Finanzierungsbeitrag setzt bei den Gewinnen der landeseigenen Förderbank an. Die Sächsische Aufbaubank soll ihre erwirtschafteten Überschüsse vollständig an den Landeshaushalt abführen, anstatt mit weiteren freiwilligen Zuführungen ihre schon jetzt extrem weit über den Marktdurchschnitt liegenden finanziellen Rücklagen zu stärken. Bankreserven aufzustocken ist in wirtschaftlich guten Jahren vernünftig, doch in einer Krise muss das Schließen der tiefen Löcher in den sächsischen Städten und Landkreisen absolute Priorität haben. Die Gewinne einer staatlichen Förderbank gehören der Allgemeinheit und dürfen nicht in Banktresoren geparkt werden.

Entbürokratisierung des Fördersystems

Die dritte Forderung zielt auf eine grundlegende Entbürokratisierung des Fördermittelsystems. Bislang vergibt das Land Gelder an die kommunale Ebene über ein Dickicht hunderter Einzelprogramme. Dafür müssen die Kommunen aufwendige Anträge schreiben, strenge Kriterien nachweisen und oft monatelang auf Bescheide warten. Das bindet Personal in den Rathäusern und kostet unnötig Steuergeld. Das BSW fordert einen Kurswechsel hin zu über das Sächsische Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) auszuzahlenden schlüsselbasierten Zuweisungen. Städte, Gemeinden und Landkreise sollen nun einen weitaus größeren Teil der sogenannten „Förderungen“ als verlässliche und unbürokratische Zahlung erhalten. Diese Mittel sollen dann vor Ort in der Entscheidungshoheit der lokalen Parlamente nach den echten Bedürfnissen der Kommunen eingesetzt werden. Die Menschen, Gemeinderäte und Bürgermeister in den Orten wissen selbst am besten, wo das Geld gebraucht wird, sei es für die Kita, die Freiwillige Feuerwehr oder den Gehweg. Das spart teure Bürokratiekosten in Ministerien und Verwaltungen, stärkt die kommunale Selbstverwaltung und bringt die Mittel sofort zur Wirkung.

Monatelange Detailarbeit in enger Abstimmung zwischen Partei und Fraktion

Alle diese Forderungen sind das Ergebnis intensiver Facharbeit und einer engen Abstimmung mit dem Landesvorstand der Partei und der Fraktion. Die Fraktion hat ein Gesamtkonzept vorgelegt, welches sich nicht mit unbegründeten Forderungen begnügt, sondern jedes einzelne Element des Konzepts mit soliden und durchgerechneten Detailkonzepten hinterlegt hat. Die Konzepte belegen, wie der Umbau der Finanzströme ohne neue Schulden gelingen kann.

Ronny Kupke - Pflege darf nicht arm machen
Ronny Kupke / Foto: Chris Lässig/SLT

Der Vorsitzende der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, Ronny Kupke, stellt die Haltung der Fraktion klar: „Wir haben der Koalition konkrete Vorschläge gemacht, wie sich Spielräume von mehr als zwei Milliarden Euro für Infrastruktur und Kommunen mobilisieren lassen. Doch statt über echte Reformen zu verhandeln, wollen uns CDU und SPD in ein Korsett kleinteiliger Änderungsanträge zwängen. Das machen wir nicht mit. Wer sich echter Veränderung im Interesse der Bürger verweigert, darf von uns keine Zustimmung erwarten.“

MdL Uta Knebel - finanzpolitische Sprecherin der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag
MdL Uta Knebel - finanzpolitische Sprecherin der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag

Die haushaltspolitische Sprecherin Uta Knebel unterstreicht die fachliche Detailliertheit des erarbeiteten Weges: „Wir haben fast fünf Monate lang intensiv an unseren Konzepten gearbeitet. Alle unsere Forderungen sind mit durchgerechneten Detailkonzepten unterlegt. Funktionierende Schulen, sichere Brücken und handlungsfähige Kommunen sind ebenfalls eine Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer spricht immer über die notwendige Staatsmodernisierung – wir zeigen nun, wie das konkret umgesetzt werden kann.“

Die BSW-Fraktion bleibt weiterhin gesprächsbereit, verhandelt aber nicht um jeden Preis. Voraussetzung für eine Zustimmung zum Doppelhaushalt ist, dass die sächsischen Kommunen spürbar finanziell gestärkt werden und echte strukturelle Reformen greifen. Ein bloßes Weitermachen auf Kosten der sächsischen Bürgerinnen und Bürger wird das BSW nicht mittragen.

» Informationen zum Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2027/2028

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