Nach Berechnungen der Fraktion lassen sich im sächsischen Landeshaushalt durch gezielte Umschichtungen und klare Prioritätensetzungen rund 1,7 Milliarden Euro für Städte, Gemeinden und die Infrastruktur mobilisieren, ohne dafür neue Schulden aufzunehmen. Zusätzlich sollen die sächsischen Kommunen über weitere 400 Millionen Euro pro Jahr frei verfügen können, anstatt dieses Geld wie bisher über komplizierte Förderanträge erbitten zu müssen.
Obwohl die bisherigen Sondierungsgespräche in einem fairen und sachlichen Ton verliefen, schließt die Regierungskoalition bisher grundlegende Reformen aus. Das BSW soll sich nach Ansicht der Koalition lediglich auf kleine Korrekturen innerhalb eines festen Ausgabenrahmens beschränken. Ein solcher Landeshaushalt würde jedoch den Stillstand im Freistaat nur fortschreiben und dazu noch bestehende Notlagen unnötig verschärfen. Für ein solches „Weiter so“ steht das BSW nicht zur Verfügung. Wenn den Städten und Gemeinden das Geld fehlt, können Schulen nicht saniert werden, verfallen Straßen und Brücken und sind beispielsweise auch Schwimmbäder und Bibliotheken von der Schließung bedroht. Um den finanziellen Kollaps abzuwenden, schlägt das BSW zwei konkrete Finanzierungsbeiträge vor und verbindet diese mit einer grundlegenden Strukturreform.
Zeitweise Reduzierung der Milliardenzuführungen zu den Rücklagen
Der erste Finanzierungsbeitrag betrifft die staatlichen Rücklagen für künftige Beamtenpensionen. Der Freistaat soll in den Jahren 2027 und 2028 befristet weniger Geld in den sogenannten Generationenfonds einzahlen. In diesem Vorsorgetopf liegen bereits fast 14 Milliarden Euro. Das bereits angesparte Vermögen bleibt dabei völlig unangetastet. Für die Beamten bedeutet das nicht, dass zukünftige Pensionen gefährdet sind. Die Pensionen sind grundsätzlich und definitiv sicher. Der Freistaat Sachsen muss jetzt, wie in anderen Bundesländern bereits geschehen, in der derzeitigen Notlage die Zuführung neuer Milliarden in diese Rücklage zeitweise reduzieren oder idealerweise aussetzen. Dabei gilt der Grundsatz, dass eine echte Verpflichtung gegenüber künftigen Generationen zuallererst darin besteht, ihnen ein intaktes Land zu hinterlassen.
Gewinne der landeseigenen Bank müssen vollständig an den Landeshaushalt abgeführt werden
Der zweite Finanzierungsbeitrag setzt bei den Gewinnen der landeseigenen Förderbank an. Die Sächsische Aufbaubank soll ihre erwirtschafteten Überschüsse vollständig an den Landeshaushalt abführen, anstatt mit weiteren freiwilligen Zuführungen ihre schon jetzt extrem weit über den Marktdurchschnitt liegenden finanziellen Rücklagen zu stärken. Bankreserven aufzustocken ist in wirtschaftlich guten Jahren vernünftig, doch in einer Krise muss das Schließen der tiefen Löcher in den sächsischen Städten und Landkreisen absolute Priorität haben. Die Gewinne einer staatlichen Förderbank gehören der Allgemeinheit und dürfen nicht in Banktresoren geparkt werden.
Entbürokratisierung des Fördersystems
Die dritte Forderung zielt auf eine grundlegende Entbürokratisierung des Fördermittelsystems. Bislang vergibt das Land Gelder an die kommunale Ebene über ein Dickicht hunderter Einzelprogramme. Dafür müssen die Kommunen aufwendige Anträge schreiben, strenge Kriterien nachweisen und oft monatelang auf Bescheide warten. Das bindet Personal in den Rathäusern und kostet unnötig Steuergeld. Das BSW fordert einen Kurswechsel hin zu über das Sächsische Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) auszuzahlenden schlüsselbasierten Zuweisungen. Städte, Gemeinden und Landkreise sollen nun einen weitaus größeren Teil der sogenannten „Förderungen“ als verlässliche und unbürokratische Zahlung erhalten. Diese Mittel sollen dann vor Ort in der Entscheidungshoheit der lokalen Parlamente nach den echten Bedürfnissen der Kommunen eingesetzt werden. Die Menschen, Gemeinderäte und Bürgermeister in den Orten wissen selbst am besten, wo das Geld gebraucht wird, sei es für die Kita, die Freiwillige Feuerwehr oder den Gehweg. Das spart teure Bürokratiekosten in Ministerien und Verwaltungen, stärkt die kommunale Selbstverwaltung und bringt die Mittel sofort zur Wirkung.
Monatelange Detailarbeit in enger Abstimmung zwischen Partei und Fraktion
Alle diese Forderungen sind das Ergebnis intensiver Facharbeit und einer engen Abstimmung mit dem Landesvorstand der Partei und der Fraktion. Die Fraktion hat ein Gesamtkonzept vorgelegt, welches sich nicht mit unbegründeten Forderungen begnügt, sondern jedes einzelne Element des Konzepts mit soliden und durchgerechneten Detailkonzepten hinterlegt hat. Die Konzepte belegen, wie der Umbau der Finanzströme ohne neue Schulden gelingen kann.