Der Landesausschuss verleiht dabei allen Regionen des Freistaates eine feste und direkte Stimme. In dem Gremium sind alle dreizehn Landkreise und kreisfreien Städte vertreten. Jeder Kreis entsendet dafür jeweils ein gewähltes Mitglied und eine Stellvertretung. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Anliegen der Basis im gesamten Freistaat Gehör finden. Die Vertreter für den Landesausschuss wurden von den Mitgliedern der Verbände vor Ort eigenständig gewählt. Neben Basismitgliedern engagieren sich dort auch Vorstände aus den Kreisverbänden.
Aufgaben des Landesausschusses
Gemäß der Landessatzung begleitet der Landesausschuss die Arbeit des Landesvorstandes konstruktiv und kritisch. Das Gremium befasst sich zudem mit den Landesparteitagen sowie der allgemeinen Ausrichtung der Partei. Nach ersten Beratungen zur eigenen Arbeitsweise bringt der Ausschuss bereits konkrete inhaltliche Themen ein. Dazu gehört unter anderem eine Initiative für eine Leitdebatte auf dem kommenden Landesparteitag. Die bisherigen Sitzungen zeichnen sich durch ein kollegiales Miteinander und zielgerichtete Diskussionen aus.
Landesausschuss wählt Vorstand